0
![Not allowed!](images/buttons/down_dis.png)
![Not allowed!](images/buttons/up_dis.png)
Thumbs Up/Down |
Received: 162/15 Given: 0/0 |
In Thailand faellt man immer von einem Extrem ins andere!
Frueher hat sich kein Rettungswagenfahrer getraut, das Martinshorn etwas lauter zu drehen.
Heute fahren einige auf ohne Ende, schreien, hupen zusaetzlich und stellen gedrehte Videos und Anschuldigungen ins Internet.
Vielleicht sollten wir erstmal ein Blick ins Gesetz werfen, was da steht:
Da steht nichts!Title 7: Emergency Vehicles
Section 75 – Section 76
http://driving-in-thailand.com/land-traffic-act/#07
Da steht nichts, das stimmt, aber hier wird ja nur ein Auszug aus den Gesetzen gegeben. Im thailaendischen Gesetzestext selbst steht eine ganze Menge ueber Emergency Vehicles. Es gibt im Internet auch (unmassgebliche) Uebersetzungen ins Englische, z.B. hier:
http://web.krisdika.go.th/data/outsi...522_(1979).pdf
Erwin
Thumbs Up/Down |
Received: 162/15 Given: 0/0 |
Ich habe amPC ein neues Windows bekommen. Da sind überall Sprachen verstellt, .... und ich kann kein PDF öffnen.
Man kann sich auf nichts verlassen, aber da stehe ich zu!CHAPTER VII
EMERGENCY VEHICLE
_______
Section 75. While driving an emergency vehicle to perform the
duties, the driver has the following rights:
(1) to use blinking traffic light signal, siren sound signal, or other sound
signal determined by the Commissioner-General;
(2) to stop or park the vehicle at a no-parking area;
(3) to drive faster than the determined speed limit;
(4) to drive passing any stopping traffic signal or traffic sign; provided
that the vehicle must be slowed down as appropriate;
(5) to refrain from compliance with the provisions of this Act or the
traffic regulation concerning driving lane, direction or turning conveyance determined.
In the operation under paragraph one, the driver must be careful as
appropriate for the case.
Section 76. When a pedestrian, driver, rider or controller of animal
sees an emergency vehicle using blinking traffic light signal, siren sound signal, or
other sound signal determined by the Commissioner-General in the performance of
duties, the pedestrian, driver, rider or controller of animal must allow the emergency
vehicle pass first, by following the instructions as follows:
(1) the pedestrian must stop and keep away to the edge of road or up
to the safety zone or the nearest road shoulder;
(2) the driver must stop or park conveyance at the left edge of the
road, or in case there is a bus lane at the extreme left side of the road, he or she
must stop or park conveyance at the lane next to the bus lane, but it is prohibited
to stop or park conveyance at the junction;
(3) the rider or controller of animal must control animal to stop at the
edge of the road, but it is prohibited to stop at the junction.
http://http://web.krisdika.go.th/dat...522_(1979).pdf
Ich dachte immer, ich hätte einen vollständigen Text!
Ich habe das jetzt nur überflogen, aber das hat alles mit dem heutigen TH überhaupt nichts zu tun!!!
Mit dem "Recht" und der heutigen Verkehrssituation, ist jeder Verkehrsteilnehmer überfordert.
Und um es ganz klar zu sagen, die Fahrschulen können daran nichts (NICHTS) ändern.
Würden die Fahrschulen einzeln, oder als Gesamtes irgendwas taugen, hätten sie längst eine Änderung herbei geführt.
Das Problem ist nur, mit Abschreiben und Übersetzen, ist es bei den vielen Besonderheiten (nicht nur Linksverkehr), einfach nicht getan.
Sorry, in D gab es den dummen Spruch, "es gibt viel zu tun, lassen wir es liegen". Auf Thai übersetzt könnte das lauten, "es gibt viel zu tun, lächeln wir es weg".
Ich bin selbst Beamter und kann sogar über GUTE Beamtenwitze, lachen, aber sowas gab es schon vor 30-35 Jahren nicht mehr.
Thumbs Up/Down |
Received: 162/15 Given: 0/0 |
Ich habe den oben zitierten Text mal mit google uebersetzt:
Die Uebersetzung ist etwas holprig, aber brauchbar!§ 75. Während des Fahrens eines Einsatzfahrzeuges zur Durchführung des
Pflichten hat der Fahrer folgende Rechte:
(1) Verwenden eines blinkenden Ampelsignals, eines Sirenentonsignals oder eines anderen Tons
vom Generalkommissar festgelegtes Signal;
(2) das Fahrzeug an einem Parkverbot anzuhalten oder zu parken;
(3) schneller als die festgelegte Höchstgeschwindigkeit zu fahren;
(4) Vorbeifahren an einer Ampel oder einem Verkehrszeichen; unter der Voraussetzung
dass das Fahrzeug gegebenenfalls abgebremst werden muss;
(5) die Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes oder des Gesetzes zu unterlassen
Verkehrsregelung bezüglich Fahrspur, Fahrtrichtung oder Abbiegetransport bestimmt.
Bei der Bedienung nach Absatz 1 muss der Fahrer möglichst vorsichtig sein
passend für den Fall.
§ 76. Als Fußgänger, Fahrer, Reiter oder Beherrscher eines Tieres
sieht ein Notfallfahrzeug mit blinkendem Ampelsignal, Sirenensignal oder
anderes Tonsignal, das vom Generalkommissar bei der Aufführung von
Pflichten muss der Fußgänger, Fahrer, Reiter oder Beherrscher des Tieres den Notfall ermöglichen
Fahrzeugpass zuerst, indem Sie die Anweisungen wie folgt befolgen:
(1) Der Fußgänger muss anhalten und sich am Straßenrand oder aufwärts halten
zur Sicherheitszone oder zur nächsten Straßenkante;
(2) Der Fahrer muss die Beförderung am linken Rand des Fahrzeugs anhalten oder parken
Straße, oder falls es eine Busspur ganz links auf der Straße gibt, er oder sie
Die Beförderung muss auf der Fahrspur neben der Busspur gestoppt oder abgestellt werden, dies ist jedoch verboten
die Beförderung an der Kreuzung zu stoppen oder zu parken;
(3) Der Reiter oder Beherrscher des Tieres muss das Tier so kontrollieren, dass es an der Station anhält
Straßenrand, aber es ist verboten, an der Kreuzung zu stoppen.
Der Inhalt ist voll ungenuegend!
Ich kenne Fahrschulen in TH nur so:
-"learning by doing", also praktisches fahren (meist mit dem eigenen Fahrzeug; ohne Doppelbedienung; ohne geeignete Versicherung)
- theoretische Pruefung mit "praktischer Unterstuetzung" des Fahrlehrers (da hat sich aber seit der Reformregierung etwas geaendert)
Die grossen "Fahrschulen" der Fahrzeughersteller , sind meist ueberhaupt keine Fahrschule im herkoemmlichen Sinne, die fuehren ueberwiegend Einweisungsfahrten durch, was ich fuer sehr wichtig halte!!
Ansonsten ist das eher wieder eine Geschichtsfaelschung der Propaganda (nicht der Regierung! frueher auch Luegenpresse)
Ein Beispiel im Detail:
DAS kann man so nicht stehen lassen!(3) schneller als die festgelegte Höchstgeschwindigkeit zu fahren;
In der Ortschaft, wo 50km/h Hoechstgeschwindigkeit ist, darf er auch schneller fahren, aber er darf niemals schneller fahren, wie die zulaessige Hoechstgeschwindigkeit seines Fahrzeuges!
Jedes Fahrzeug hat vom Werk aus eine Zulassung. Wird daran etwas veraendert, braucht es dafuer eine Ergaenzung der Zulassung!
Die meisten Krankenwagen (umgebauter Van) haben einen sehr hohen Schwerpunkt. Wenn der Patient, waehrend der Fahrt auch noch vom Personal (stehend) betreut wird, darf eben die zulaessige Hoechstgeschwindigkeit fuer den Rettungswagen nur so hoch sein, dass keine Gefaehrdung entsteht.
80-90 km/h ist aus meiner Sicht, das Hoechste der Gefuehle!
Es geht bei Sonder- und Wegerechte nicht darum, es werden neue Geschwindigkeitsrekorde gebrochen und die Pizza wird nicht kalt.
Vorrang hat immer, er kommt sicher und schnell ans Ziel.
Er soll nicht irgendwo vor Ampeln oder in Staus stehen. Da geht sehr viel Zeit verloren.
Mit Raserei gefaehrdet man den Verletzten, die Begleiter, die anderen Verkehrsteilnehmer und der Fahrer sich selbst!
Geändert von Siamfan (25.12.2019 um 02:17 Uhr)
Thumbs Up/Down |
Received: 162/15 Given: 0/0 |
In D ist das alles und fuer jeden geregelt:
Rettungsgasse
https://www.adac.de/verkehr/recht/ve...rettungsgasse/
https://de.wikipedia.org/wiki/Rettungsgasse
Wegerecht (freie Bahn)„Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schritt*geschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“
– § 11 Abs. 2 StVO 2016
https://de.wikipedia.org/wiki/Wegere...verkehrsrecht)
https://th-h.de/law/sandrd/sonderwegerecht/
!! Sehr guter Artikel!!
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__38.html
Sonderrechte
https://de.wikipedia.org/wiki/Sonder...rkehrsordnung)
https://dejure.org/gesetze/StVO/35.html
Wer das alles nur mal grob ueberfliegt, dem sollte schnell klar werden, die "Regelung" in TH ist NICHT ausreichend.
Thumbs Up/Down |
Received: 945/1 Given: 1.441/1 |
Die Rettungsgasse haben wir in Österreich aus, aber sie wird des öfteren nicht gebildet oder von Leuten genutzt um schnell nach vorne zu kommen.
Thumbs Up/Down |
Received: 162/15 Given: 0/0 |
Ich bin ein Gegner von denunzieren, aber diese Leute sollten damit ihren Führerschein verlieren.
Ich plädiere dafür, das wird zur Straftat erklärt.
Aber nochmal zu Thailand, es gibt nach meinem Wissen dazu keine Regelung!
Es wird aber in viel Foren so diskutiert, als gäbe es die Pflicht, eine Gasse zu bilden.
Ich frage dann immer, wo genau soll das passieren? Und bekomme aber keine Antwort darauf.
Thumbs Up/Down |
Received: 162/15 Given: 0/0 |
So koennte grundsatzlich das "Gasse bilden" in TH aussehen.
Und so koente der textliche Vorschlage dafuer aussehen.
„Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schritt*geschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst rechten und dem unmittelbar links daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“
Nur, das kommt nicht hin.
Denn wo ist in TH "Außerortsstraßen" und wo hat es in D eine Ampel auf der Autobahn?
Thumbs Up/Down |
Received: 162/15 Given: 0/0 |
Ich habe immer viele Diskussionen, mit Fahrschul-Pflicht- Goutierer. Die frage ich immer, WAS lehren denn die thailändischen Fahrschulengemäß Lehrplan (den es wohl bis heute nicht gibt) diesbezüglich ihren Fahrschüler?
Antwort habe ich darauf bis heute nicht bekommen!
Aber wofür braucht es dann Fahrschulen?
Thumbs Up/Down |
Received: 162/15 Given: 0/0 |
Ich haenge das mal hier mit rein.
Ob einer seine Verletzungen ueberlebt, haengt ganz entscheidend davon ab, wie lange es dauert, bis er von einem Notarzt versorgt wird.
Hier das alte IST:
Nach der Alarmierung dauert es etwa 5 Minuten (Mittel), bis der Rettungswagen am Unfallort ist. Und im Mittel wird es auch wieder 5 Minuten dauern, bis er bei einem Notarzt ist.
Zeiten fuer Erste Hilfe Massnahmen des Rettungswagenfahrers, sind nicht beruecksichtigt und nicht dargestellt.
Der schwarze Balken darunter, hat keinerlei Anspruch auf Richtigkeit, bezueglich der Werte. Damit soll nur die moegliche Verbesserung aufgezeigt werden.
Meiner Ansicht nach ist das hier in der Stadt bereits IST (!?), zumindest tagsueber. Ein Notarzt wird gleichzeitig alarmiert und der faehrt mit eigenem Fahrzeug zur Unfallstelle.
Er stellt die Transportfaehigkeit des ersten Verletzten her, der danach vom ersten Rettungswagen ins KH gebracht wird. Danach versorgt er, soweit vorhanden, weitere Verletzte.
Die Zeit bis zur Erstversorgung verkuerzt sich erheblich und es werden dadurch weniger Verletzte an der Unfallstelle und beim Transport versterben.
Durch "Gasse bilden", "Wegerecht", "Freie Bahn schaffen", ..... werden die Helfer nochmal schneller an der Unfallstelle sein.
Erste Hilfe Massnahmen durch andere Verkehrsteilnehmer sind auch nicht beruecksichtigt und in TH eher selten.
Aus meiner Sicht, gelten im IST, in beide Richtungen Sonderrechte, also Einsatz mit Blaulicht und Martinshorn.
Im Soll gelten dann aber Sonderrechte nur fuer die Hinfahrt! Mit hergestellter Transportfaehigkeit, muesste das entfallen.
Es sei denn, der Notarzt wuerde etwas anderes anordnen .
Die Sonderrechte sind eine Gefahr fuer den Verkehr und muessen deswegen nur auf absolut notwendige Faelle beschraenkt werden.
Geändert von Siamfan (02.01.2020 um 23:31 Uhr)
Lesezeichen