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Thema: Blaulicht, Ta-Tue-Ta-Ta

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  1. #1
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    AW: Blaulicht, Ta-Tue-Ta-Ta

    Name:  GasseBildn1.jpg
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    So koennte grundsatzlich das "Gasse bilden" in TH aussehen.

    Name:  GasseBilden2.jpg
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    Und so koente der textliche Vorschlage dafuer aussehen.
    „Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schritt*geschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst rechten und dem unmittelbar links daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“

    Nur, das kommt nicht hin.

    Denn wo ist in TH "Außerortsstraßen" und wo hat es in D eine Ampel auf der Autobahn?

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  2. #2
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    AW: Blaulicht, Ta-Tue-Ta-Ta

    Ich habe immer viele Diskussionen, mit Fahrschul-Pflicht- Goutierer. Die frage ich immer, WAS lehren denn die thailändischen Fahrschulengemäß Lehrplan (den es wohl bis heute nicht gibt) diesbezüglich ihren Fahrschüler?
    Antwort habe ich darauf bis heute nicht bekommen!
    Aber wofür braucht es dann Fahrschulen?

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  3. #3
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    AW: Blaulicht, Ta-Tue-Ta-Ta

    Ich haenge das mal hier mit rein.
    Ob einer seine Verletzungen ueberlebt, haengt ganz entscheidend davon ab, wie lange es dauert, bis er von einem Notarzt versorgt wird.

    Hier das alte IST:
    Name:  Notfall IST.jpg
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    Nach der Alarmierung dauert es etwa 5 Minuten (Mittel), bis der Rettungswagen am Unfallort ist. Und im Mittel wird es auch wieder 5 Minuten dauern, bis er bei einem Notarzt ist.
    Zeiten fuer Erste Hilfe Massnahmen des Rettungswagenfahrers, sind nicht beruecksichtigt und nicht dargestellt.
    Der schwarze Balken darunter, hat keinerlei Anspruch auf Richtigkeit, bezueglich der Werte. Damit soll nur die moegliche Verbesserung aufgezeigt werden.


    Name:  Notfall Notarzt.jpg
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    Meiner Ansicht nach ist das hier in der Stadt bereits IST (!?), zumindest tagsueber. Ein Notarzt wird gleichzeitig alarmiert und der faehrt mit eigenem Fahrzeug zur Unfallstelle.
    Er stellt die Transportfaehigkeit des ersten Verletzten her, der danach vom ersten Rettungswagen ins KH gebracht wird. Danach versorgt er, soweit vorhanden, weitere Verletzte.
    Die Zeit bis zur Erstversorgung verkuerzt sich erheblich und es werden dadurch weniger Verletzte an der Unfallstelle und beim Transport versterben.



    Name:  Notfall Notarzt GasseBilden.jpg
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    Durch "Gasse bilden", "Wegerecht", "Freie Bahn schaffen", ..... werden die Helfer nochmal schneller an der Unfallstelle sein.


    Erste Hilfe Massnahmen durch andere Verkehrsteilnehmer sind auch nicht beruecksichtigt und in TH eher selten.

    Aus meiner Sicht, gelten im IST, in beide Richtungen Sonderrechte, also Einsatz mit Blaulicht und Martinshorn.
    Im Soll gelten dann aber Sonderrechte nur fuer die Hinfahrt! Mit hergestellter Transportfaehigkeit, muesste das entfallen.
    Es sei denn, der Notarzt wuerde etwas anderes anordnen .
    Die Sonderrechte sind eine Gefahr fuer den Verkehr und muessen deswegen nur auf absolut notwendige Faelle beschraenkt werden.

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    Geändert von Siamfan (02.01.2020 um 23:31 Uhr)

  4. #4
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    AW: Blaulicht, Ta-Tue-Ta-Ta

    Der Rettungswagen muß nach der Notfallverordnung ins NÄCHSTE Krankenhaus fahren.
    Auch wenn auf dem Rettungswagen "Privat-KH" draufsteht, darf er nicht am StaatsKH vorbei fahren.
    Ist aber in Wirklichkeit nicht einhaltbar!

    Ohne Einverständnis des Patienten zu der zu erwartenden Mehrkosten, darf er nicht alternativ in ein PKH gebracht werden.

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  5. #5
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    AW: Blaulicht, Ta-Tue-Ta-Ta

    Klicke auf die Grafik für eine größere Ansicht 

Name:	002.jpg 
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ID:	14356
    Neuerer Rettungswagen mit niedrigem Schwerpunkt!

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  6. #6
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    AW: Blaulicht, Ta-Tue-Ta-Ta

    Ich muss nochmal auf das zurueckkommen:
    „Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schritt*geschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“

    – § 11 Abs. 2 StVO 2016
    Das ist die deutsche Regel , die man schnell fuer TH umformulieren koennte:
    [QUOTE]„Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schritt*geschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst rechten und dem unmittelbar links daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“
    ENTWURFSVORSCHLAG

    [/QUOTE]
    Jetzt gab es einen Fall in den Medien, da hat ein Verkehrsteilnehmer dem Rettungswagenfahrer zum Schluss den Stinkefinger gezeigt und war bei allen unten durch, aber was war vorher?
    Er hat, obwohl es nicht im Gesetz steht, eine "Gasse gebildet" indem er rechts ran ist.
    Der Rettungswagenfahrer haette links an ihm vorbei (in der Gasse) fahren koennen. Er wollte aber, gerdaeaus weiter. Geradeaus haette er ja fahren koennen, aber eben links daneben.
    Er hat es aber nicht gemacht. Er muss sehr dicht aufgefahren sein, hat alle Beteiligten, inklusive dem Verletzten gefaehrdet, und hat viel, viel Zeit vergeudet.
    Er soll wohl auch noch (einhaendig?) mit seinem privatPhone gefilmt haben!?
    Es gab Begruendungen, bei dieser Geschwindigkeit haette er nicht nach links ausweichen koennen, das waere bei dem Fahrzeug zu gefaehrlich. Diese Entschuldigung verschlaegt mir den Atem!
    NIEMALS darf er ueber Sonderrechte eine Gefaehrdung erzeugen und die zulaessige Hoechstgeschwindigkeit seines Fahrzeuges ueberschreiten.

    Diesem Rettungswagenfahrer gehoert eine letzte Verwarnung, und bei einer weiteren Ueberschreitung ist er als Rettungswagenfahrer nicht mehr einzusetzen.

    Aber zurueck zu der "Regelung", die es noch gar nicht gibt!
    Wo genau ist in TH "auf Autobahnen" und wo ist "ausserorts".
    Was ist an Ampeln an Autobahnen?
    Was ist an U-turns?


    Und immer wieder die Fragen, WAS lehren denn die Fahrschulen und WAS steht denn in deren Lehrplan zu diesem Thema drin???

    Die Polizei beruft sich immer nur auf "Ungebuehrliches Benehmen" und kann damit tatsaechlich eine Bestrafung und mehr herbei fuehren.

    Von mir an die Polizei die gleiche Frage, wie an die Fahrschulen (etwas abgewandelt), warum fuehrt die Polizei als Angehoerige der Verwaltung nicht die seit Jahren notwendige Gesetzesaenderung herbei? DAS ist die ureigenste Aufgabe der Verwaltung!

    Es so;; jetzt sogar drei Punkte Abzug geben!!!
    Wenn sie dagegen einen Rettungswagen im Einsatz blockieren und nicht nachgeben, werden ihnen gleich drei Punkte abgezogen.

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    Geändert von Siamfan (19.01.2020 um 00:59 Uhr)

  7. #7
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    AW: Blaulicht, Ta-Tue-Ta-Ta

    Das graphisch darzustellen waere auch nicht dasProblem.
    Name:  Gassebilden mit Ueberholverbot.jpg
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    Es muss Ueberholverbot gelten, in der Gasse.

    Das ist aber alles nicht das Problem. Es bleiben die oben gestellten Fragen!!!!

    Die Regelung koennte lauten, wenn sich ein "Blaulichtfahrzeug" von hinten naehert, ist bei vier-und mehrspurigen Strassen (2+2) eine Rettungsgasse zu bilden. Siehe Bild.

    Bei 2-spurigen Strassen (1+1) ist in der Mitte eine Gasse zu bilden, das heist , alle fahren links ran.
    Das gilt auch, wenn die beiden Fahrtrichtungen durch bauliche Massnahmen (Bordsteine, Leitplanken, ...) voneinander getrennt sind.
    Das muss auch fuer Abbieger in einen U-Turn gelten!!!! Wer nicht in die Abbiegespur kommt, MUSS links bleiben, notfalls weiterfahren, bis zum naechsten U-Turn!

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    Geändert von Siamfan (20.01.2020 um 02:06 Uhr)

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