Zitat Zitat von schiene
Zitat Zitat von Greenhorn
Man braucht gar nicht soweit zu gehen, gemaess der hessischen Verfassung, ist die Todesstrafe zulaessig!
stimmt,nur das Bundesgesetz steht über dem Landesgesetz
Stimmt natuerlich.
Das eigentlich "lustige" daran, man koennte es durch Volkentscheid streichen. Macht nur keiner, da befuerchtet wird, es wird fuer die Beibehaltung gestimmt.