Bangkok - Das vor etwa acht Monaten angekündigte neue Versammlungsgesetz wurde am Dienstag in der Royal Gazette veröffentlicht und tritt ab 13. August in Kraft. Laut neuem Gesetz sind Organisatoren verpflichtet, die zuständigen Polizeidienststellen spätestens 24 Stunden vor Beginn einer Demonstration bzw. Kundgebung über den Zweck und den Zeitrahmen der Veranstaltung zu informieren. Wird der Antrag abgelehnt, können die Organisatoren eine schriftliche Beschwerde an die Polizeiaufsichtsbehörde einreichen, die den Antrag innerhalb von 24 Stunden beantworten muss. Die Entscheidung der Aufsichtsbehörde gilt als endgültig.
Bei genehmigten Kundgebungen ist der Einsatz von Lautsprechern zwischen Mitternacht und 6:00 Uhr morgens verboten. Der Standort einer Demonstration darf zwischen 18:00 und 06:00 Uhr nicht gewechselt werden. Anwohner, die sich durch Demonstranten in ihren Bürgerrechten behindert fühlen, können eine Petition bei einem Verwaltungsgericht einreichen.
Demonstranten dürfen sich nur bis auf 150 Metern königlichen Einrichtungen, dem Regierungsgebäude, Gerichten, Botschaften, Konsulaten und internationalen Agenturen nähern. Außerdem ist die Blockade von Ein- und Ausgängen von Regierungsgebäuden, Flughäfen, Häfen, Bus- und Bahnstationen sowie Krankenhäusern verboten.
Premierminister Prayut erklärte auf einer Pressekonferenz, das neue Gesetz sei unerlässlich, um gewissen Konflikten der Vergangenheit ein Ende zu setzen und den nationalen Frieden zu sichern.
„Ein ähnliches Gesetz stand schon seit Jahren zur Diskussion, doch es wurde von Politikern blockiert, die sich ein Hintertürchen aufhalten wollten, um im Zweifelsfall umstrittene Entscheidungen mit Hilfe aggressiver Großkundgebungen ihrer Anhänger durchboxen zu können“, sagte Prayut.
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