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DAS stimmt so auf keinen Fall. Ich weis im Moment nicht, wo ich anfangen soll, aber im Prinzip kann man sagen:
- es ist alles in der thailaendischen StVO geregelt
- es ist fast alles so, wie es es bei uns bis etwa 1960-70 geregelt war!!!
Ausnahmen sind
- das Linksfahren
- das Ueberholen
- Uturn
Ausserdem gibt es einiges, das in der Pruefung FALSCH abgefragt wird und deswegen in der Praxis Anwendung findet
-zB Rechtsabiegen fuer Zweiraeder
-Nutzung der Beschleunigungsspur in Einmuendungen!
- ....
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